Psychotherapeut - Praxisdiethelm in Münchenbuchsee

Familientherapie & Erziehungsberatung

Gründe für eine Familientherapie

Der Grund für eine Familientherapie kann bei den Kindern und Jugendlichen liegen, bei den Eltern und ihrer Erziehung oder in den Interaktionen zwischen beiden Generationen. Das Leben in Familien oder Wohngemeinschaften stellt uns immer wieder vor die Herausforderung, eine Balance zwischen Selbstverwirklichung und Rücksichtnahme gegenüber den Mitgliedern der Familie oder auch Gruppe zu finden. Das beinhaltet grosses Konfliktpotenzial und kann das Wohlbefinden in der Familie stark beeinträchtigen.

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Was ist eine Erziehungsberatung?

Erziehungsberatung ist eine Hilfe zur Erziehung, die darauf abzielt, die Sorgeberechtigten in ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen, um eine dem Wohl und Entwicklung des Kindes entsprechende Erziehung sicherzustellen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie

Alle Beteiligten in einer Familientherapie sind gleichberechtigt und müssen bereit sein, sich selbst und das eigene Verhalten und Handeln in der Familie zu reflektieren und neue Lösungsansätze zu erarbeiten, welche den Bedürfnissen der Familie oder Gruppe gerecht werden. Die ganze Familie oder Gruppe wird in die Betrachtung mit einbezogen. Es wird z. B. nach bestehenden Mustern und Koalitionen gesucht. Die gewohnten Kommunikationsformen und Verhaltensweisen werden infrage gestellt und es werden neue Spielregeln vereinbart.

Anlässe für Familien- oder Erziehungsberatung:

  • Entwicklungsfragen und Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen:


  • Stehlen, Lügen, aggressiv, unverbindlich


  • Ängste, Depressionen, zwischenmenschliche Schwierigkeiten, Pubertäts- und Ablösungsprobleme



  • Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, AD(H)S, ASS oder Asperger-Syndrom, POS (IV-Anmeldung)


  • Bewältigung von kritischen Lebensereignissen (Tod, Suizid, Unfall, Einbruch, Raubüberfall, Vernachlässigungen, sexuelle Übergriffe, Kündigung, Arbeitslosigkeit, Schulverweigerung, Mobbing etc.)


  • Begleitung der Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen ihrer Eltern


  • Bei der Klärung und Bewältigung von individuellen und familienbezogenen Problemen


  • Chronische oder ernsthafte Erkrankungen eines Familienmitgliedes (mit Spital- oder Klinikaufenthalt eines Elternteils oder Kindes etc.)


  • Mangelnde Toleranz und Respekt unter den Mitgliedern


  • Auseinderklaffende Erziehungsstile, unübliche Bestrafungsmethoden etc.


  • Diagnostische Abklärungen bei Schullaufbahnentscheiden


  • Intelligenzabklärungen


  • Probleme im Schul- und Leistungsbereich


  • Berufliche Entscheidungsfindungen Ihrer Tochter oder Sohnes


  • Psychosomatische Auffälligkeiten (z. B. Schlafstörungen, Einnässen, Einkoten, Ess- und Sprachstörungen etc.)

Vorgehen Familientherapie

Ein Erstgespräch findet regelmässig mit allen Familien- oder Gruppenmitgliedern statt. Alle Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre Sichtweise des Problems zu erläutern und ihre Anliegen an die Familientherapie darzulegen. Gemeinsam werden Ziele und Hausaufgaben vereinbart und das weitere Setting festgelegt.

Vorgehen Erziehungsberatung

In der Beratung von Kindern, Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten arbeite ich in unterschiedlichen Settings. Beratungsformen sind z. B. Elternberatung, Kindertherapie, Familiengespräche, Gespräche unter Geschwistern, Gespräche zwischen Eltern und Grosseltern oder mediative Gespräche mit Elternteilen in Trennungs- und Scheidungssituationen.


Die möglichen Interventionen in der Erziehungsberatung reichen von einer informatorischen Beratung (ein Gespräch) über das intensive Beratungsgespräch oder Coaching (mehrere Sitzungen), über diagnostische Abklärungen und Psychotherapie bis hin zur Arbeit mit dem sozialen Umfeld, sei es das Elternhaus oder die Schule.


Erziehungsberatung fokussiert die Qualität der Beziehungen im gesamten Umfeld eines jungen Menschen, damit die Beziehung sich förderlich auf die Entwicklung und Zukunft auswirkt.

Kostenträger

Meine psychotherapeutischen Leistungen sind von den Krankenkassen anerkannt. Mein Honorar kann über die Krankenkasse abgerechnet werden, wenn ein Mitglied in der Familie unter der gesamten familiären Situation leidet und es die Ursache für das Leiden ist.

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